Jetzt mit 17 einsteigen!

Bei uns können Sie selbstverständlich den Führerschein
zum "Begleiteten Fahren ab 17" machen
.
Unten sind einige wichtige Fragen,
gerne helfen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch weiter.


FAQ:

Wann kann Ich den Antrag auf "Begleitetes Fahren" stellen?

Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag

Ab wann darf ich mit der Ausbildung beginnen?

Ab 16 1/2 Jahren.

Wie lange muß ich in Begleitung Fahren?

Bis zum 18. Geburtstag

Kann ich mit 16 1/2 die "Doppelklasse" B und A machen

Nein, mit dem Motorradführerschein kann erst mit 17 1/2 begonnen werden.

Gelten besondere Vorschriften für die Ausbildung oder Prüfung von Bewerbern für das "Begleitete Fahren"?

Nein, die Ausbildung ist die gleiche wie die der Bewerber der Klasse B bzw. BE mit 18 Jahren.

Ab wann darf ich die theoretische und praktische Prüfung ablegen?

Die theoretische 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

Was passiert wenn ich ohne Begleiter fahre?

Die Fahrerlaubnis wird widerrufen.

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Download als PDF Dokument.

 

Titel: Quelle: Link:
     
Fragen und Antworten Landesverband Bayrischer Fahrlehrer e. V. www.lbfmuc.de
     
Info-Blatt des bayerischen Staatsministeriums des Innern Bayerisches Innenministerium http://www.innenministerium-bayern.de
     

Ein kostenloses Programm
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