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Jetzt mit 17 einsteigen!
Bei
uns können Sie selbstverständlich den Führerschein
zum "Begleiteten Fahren ab 17" machen.
Unten sind einige wichtige Fragen,
gerne helfen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch weiter.
FAQ:
Wann kann Ich den Antrag auf
"Begleitetes Fahren" stellen?
Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag
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Ab wann darf ich mit der
Ausbildung beginnen?
Ab 16 1/2 Jahren.
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Wie lange muß ich in Begleitung
Fahren?
Bis zum 18. Geburtstag
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Kann ich mit 16 1/2 die
"Doppelklasse" B und A machen
Nein, mit dem Motorradführerschein kann erst
mit 17 1/2 begonnen werden.
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Gelten besondere Vorschriften
für die Ausbildung oder Prüfung von Bewerbern für das "Begleitete
Fahren"?
Nein, die Ausbildung ist die gleiche wie die
der Bewerber der Klasse B bzw. BE mit 18 Jahren.
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Ab wann darf ich die
theoretische und praktische Prüfung ablegen?
Die theoretische 3 Monate und die praktische
Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
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Was passiert wenn ich ohne
Begleiter fahre?
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen.
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Hier finden Sie detaillierte Informationen zum
Download als PDF Dokument.
Ein kostenloses Programm
zum Betrachten der PDF Dateien:
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