Klasse A1: Leichtkrafträder

 

Den "kleinen" Motorradführerschein darf man schon mit sechzehn Jahren machen. Mit ihm darf man sogar schon auf der Autobahn fahren. , Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist aber bis zum 18. Geburtstag auf 80 km/h beschränkt. Ein großer Vorteil gegenüber der Klasse M: Bei der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an, so daß man dann im Normalfall nach 2 Jahren beim Autoführerschein keine Probezeit mehr hat.

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluß: Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

 


Zurück