Klasse A 18: Leistungsbeschränkte Motorräder
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Die Motorradklasse A gibt es bis zum 25. Lebensjahr erstmal nur Beschränkt. Damit ist die Leistungsbeschränkung der Maschine gemeint, welche nicht zu viel Motorleistung oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung automatisch.
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| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge: | Krafträder (Zweiräder, auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A (Klasse A direkt) ohne diese Beschränkung erwerben. |
| Befristung: | Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
| Einschluß: | Die Fahrerlaubnis der "Klasse A beschränkt" berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und Klasse A1. |
| Sonstiges: | Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erh%auml;lt die Klasse A sofort ohne diese Beschränkung. |