Klasse A Direkt: "offene" Motorräder

 

Bei der Klasse A gibt es 2 Varianten, leistungsbeschränkte Motorräder und "offene" Motorräder. Mit der Klasse A direkt darf man "offene" Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht der Maschine spielen keine Rolle mehr. Die Klasse A direkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt (Klasse A 18) ist.

Wer 25 Jahre oder älter ist, darf sofort die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen, der sogenannte Direkteinstieg.

 

Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen: Die "Klasse A unbeschränkt" setzt den 2-jährigen Vorbesitz der "Klasse A beschränkt" voraus. Die "Klasse A beschränkt" wird nach 2 Jahren automatisch zur "Klasse A unbeschränkt", man muß keinen Antrag stellen und auch keine Ausbildung oder Prüfung mehr ablegen.

Wer also mindestens 25 Jahre alt ist kann die "Fahrerlaubnis-Klasse A unbeschränkt" erwerben, ohne vorher die "Klasse A beschränkt" zu besitzen (Direkteinstieg).
Voraussetzungen:
  •  Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse.
  •  die theoretische Prüfung kann drei Monate und die praktische  Prüfung einen Monat
    vor dem 25. Geburtstag gemacht werden.

Der Führerschein wird erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt

Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung: Die "Klasse A unbeschränkt" ist unbefristet gültig.
Einschluß: Die Fahrerlaubnis der "Klasse A unbeschränkt" berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und Klasse A1.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

 

 


Zurück