Klasse A Direkt: "offene" Motorräder
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Bei der Klasse A gibt es 2 Varianten, leistungsbeschränkte Motorräder und "offene" Motorräder. Mit der Klasse A direkt darf man "offene" Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht der Maschine spielen keine Rolle mehr. Die Klasse A direkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt (Klasse A 18) ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf sofort die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen, der sogenannte Direkteinstieg.
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| Mindestalter: | für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt |
| Voraussetzungen: | Die "Klasse A unbeschränkt" setzt den
2-jährigen Vorbesitz der "Klasse A beschränkt" voraus. Die "Klasse A
beschränkt" wird nach 2 Jahren automatisch zur "Klasse A unbeschränkt",
man muß keinen Antrag stellen und auch keine Ausbildung oder Prüfung mehr
ablegen. Wer also mindestens 25 Jahre alt ist kann die "Fahrerlaubnis-Klasse A unbeschränkt" erwerben, ohne vorher die "Klasse A beschränkt" zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen:
Der Führerschein wird erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt |
| Fahrzeuge: | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
| Befristung: | Die "Klasse A unbeschränkt" ist unbefristet gültig. |
| Einschluß: | Die Fahrerlaubnis der "Klasse A unbeschränkt" berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und Klasse A1. |
| Sonstiges: | Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt. |