Die Klasse C: Lkw über 7,5 Tonnen
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Mit der Klasse C dürfen sie Lkw fahren, ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ist mit eingeschlossen.
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| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Erforderlicher Vorbesitz ist die Klasse B. |
| Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder -
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr
als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen. |
| Befristung: | Befristet auf 5 Jahre, danach jeweils für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren. |
| Einschluß: | Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein. |
| Sonstiges: | Im gewerblichen Güterverkehr ist nach
wie vor das 21. Lebensjahr maßgebend, es sei denn, der Betroffene kann
eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer nachweisen. Artikel 5 VO (EWG) Nr. 3820/85. |
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Die Anhängervariante zum kleineren Lkw bis 7,5 Tonnen.
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| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, daß der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden. |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit
Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen. |
| Befristung: | Befristet auf 5 Jahre, danach jeweils für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren. |
| Einschluß: | Die Klasse CE schließt die
Klasse C1E,
Klasse
BE und Klasse T mit ein. Außerdem die Klasse D1E bei Vorbesitz Klasse D1, die Klasse DE, bei Vorbesitz Klasse D |
| Sonstiges: | Im gewerblichen Güterverkehr ist nach
wie vor das 21. Lebensjahr maßgebend, es sei denn, der Betroffene kann
eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer nachweisen. Artikel 5 VO (EWG) Nr. 3820/85. |