Die Klasse C1: Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen

 

Der kleinere Lkw bis 7,5 Tonnen.

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Erforderlicher Vorbesitz ist die Klasse B.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Einschluß: Die Klasse C1 schließt keine andere Klasse mit ein.
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für
5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder ärztliche
Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

 


 

Die Klasse C1E: Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen
mit Anhänger

 

Die Anhängervariante zum kleineren Lkw bis 7,5 Tonnen.

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Erforderlicher Vorbesitz ist die Klasse C1 bzw. daß die Voraussetzungen für die Klasse C1 erfüllt sind. In diesem Fall darf die Klasse C1E erst mit der Klasse C1 erteilt werden.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
 
Einschluß: Die Klasse C1E schließt die Klasse BE sowie Klasse D1E bei Vorbesitz Klasse D1 mit ein.
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für
5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder ärztliche
Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

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