|
Alle Arten von Omnibussen. Ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ist mit eingeschlossen.
|
| Mindestalter: | 21 Jahre |
| Voraussetzungen: | Erforderlicher Vorbesitz ist die Klasse B. |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
| Befristung: | Die Klasse D wird auf 5 Jahre
befristet. Bei Ersterteilung
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfW sowie
eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes.
|
| Einschluß: | Die Klasse D schließt die Klasse D1 mit ein. |
|
Alle Arten von Omnibussen mit Anhänger.
|
| Mindestalter: | 21 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, daß der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden. |
| Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge der Klassen D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Anhänger nicht zur Personenbeförderung. |
| Befristung: | Die Klasse D1 wird auf 5 Jahre
befristet. Bei Ersterteilung
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfW sowie
eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes.
|
| Einschluß: | Die Klasse DE schließt die Klasse BE sowie Klasse C1E bei Vorbesitz Klasse C1 mit ein. |