Klasse M: Kleinkrafträder

 

 Mit der Klasse M beginnt der Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt, die Klasse M ist zwar auf 45 bzw. 50 km/h beschränkt, aber dafür auch günstiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1, allerdings gilt die Probezeit erst ab Klasse A1. Wer keine allzu weiten Strecken zurücklegen muß, für den ist die Klasse M eine gute Wahl.

Besitzer eines Autoführerscheins erhalten die Klasse M als Dreingabe.
(auch beim "Begleiteten Fahren ab 17")

 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Fahrerlaubnis-Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Befristung:

Die Klasse M ist unbefristet gültig.

Einschluß:

Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse mit ein.


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