Prüfbescheinigung Mofa

 

Die Mofa-Prüfbescheinigung stellt im rechtlichen Sinn weder einen Führerschein noch eine Fahrerlaubnis dar, Sie können sie selbstverständlich bei uns machen. Außer den Übungsfahrten wird nur eine theoretische Prüfung abgelegt, eine Fahrprüfung gibt es beim Mofa nicht.

 

Mindestalter:

15 Jahre

Voraussetzungen:

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben

Fahrzeuge:

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Befristung:

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Einschluß

Die Mofa-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

Sonstiges:

Personen, die am 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, d.h. die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung.

 


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