Die Klasse T: Zugmaschinen Land und Forstwirtschaft

 

Diese Klasse erlaubt das Führen von Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h , von 16 bis 18 Jahren jedoch nur bis 40 km/h

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen andere Fahrerlaubnis-Klasse voraus.
Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluß: Die Klasse T schließt die Klasse L, Klasse M und Klasse S mit ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 


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