Hier finden Sie eine
Übersicht des theoretischen Unterrichts der einzelnen Klassen.
Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht.
Für alle Klassen ist ein Grundunterricht von
12 Doppelstunden vorgeschrieben.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse sind 6 Doppelstunden
vorgeschrieben.
(Das bedeutet wenn Sie z.B. den B Führerschein besitzen und den CE
Führerschein machen wollen sind 6 Doppelstunden Grundunterricht Pflicht.)
Als zusätzlicher
Klassenspezifischer Stoff sind für die Klasse
| M: |
2 Doppelstunden |
| A1:
|
4 Doppelstunden |
| A: |
4 Doppelstunden |
| B / BE:
|
2 Doppelstunden |
| S: |
2 Doppelstunden |
| C1 / C1E:
|
6 Doppelstunden * |
| C: |
10 Doppelstunden * |
| CE: |
4 Doppelstunden * |
| D1 / D1E:
|
10 Doppelstunden * |
| DE: |
18 Doppelstunden * |
| L: |
2 Doppelstunden * |
| T: |
6 Doppelstunden * |
*=Vorbesitz Klasse B
vorgeschrieben.
Bei uns könnt Ihr je nach Klasse mehrmals pro
Woche in den Unterricht kommen, so daß Ihr den langersehnten Führerschein
bald in Händen habt.
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