Hier finden Sie eine Übersicht des theoretischen Unterrichts der einzelnen Klassen.
Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht.

Für alle Klassen ist ein Grundunterricht von 12 Doppelstunden vorgeschrieben.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse sind 6 Doppelstunden vorgeschrieben.
(Das bedeutet wenn Sie z.B. den B Führerschein besitzen und den CE Führerschein machen wollen sind 6 Doppelstunden Grundunterricht Pflicht.)

Als zusätzlicher Klassenspezifischer Stoff sind für die Klasse

M: 2 Doppelstunden
A1: 4 Doppelstunden
A: 4 Doppelstunden
B / BE: 2 Doppelstunden
S: 2 Doppelstunden
C1 / C1E: 6 Doppelstunden *
C: 10 Doppelstunden *
CE: 4 Doppelstunden *
D1 / D1E: 10 Doppelstunden *
DE: 18 Doppelstunden *
L: 2 Doppelstunden *
T: 6 Doppelstunden *

*=Vorbesitz Klasse B

vorgeschrieben.


Bei uns könnt Ihr je nach Klasse mehrmals pro Woche in den Unterricht kommen, so daß Ihr den langersehnten Führerschein bald in Händen habt.

 


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