
Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. |
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Dreirädrige Kleinkrafträder mit
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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
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maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
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maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
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Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)