Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

 

ist ein Nachweis über die Befähigung zum Führen von geschwindigkeitsreduzierten Kraftfahrzeugen der Klassen L1e-B (gedrosselte Kleinkrafträder bis 25 km/h), L2e-P und L2e-U (dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (klassische Mofas). Sie berechtigt außerdem zum Führen von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

 

 

 

 

 

Für die Mofaprüfbescheinigung muss man eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.